Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates erteilt der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion eine Abfuhr. Indem sich die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen gegen die Erhöhung auf neun Mitglieder im Bundesrat ausspricht. Die Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Bundesrat mit neun Sitzen nicht mehr als Kollegialbehörde funktionieren könne. Die erstrangige Funktion des Bundesrates sei das Regieren und nicht die Vertretung aller politischen Kräfte im Land, so die SPK-N.
Medienmitteilung Bundeskanzlei
Kein neuer Versuch für einen Bundesrat mit neun Mitgliedern
Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will die Anzahl der Mitglieder des Bundesrats nicht erhöhen. Sie ist der Ansicht, dass ein Bundesrat mit neun Mitgliedern kaum mehr als Kollegialbehörde funktionieren kann.
Die Kommission spricht sich deshalb mit 14 zu 11 Stimmen gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion aus (25.424). Sie ist der Ansicht, dass die Stabilität des politischen Systems leidet, wenn die Grösse der Regierung aufgrund geänderter politischer Kräfteverhältnisse, die vielleicht nicht nachhaltig sind, angepasst werden muss. Die primäre Funktion des Bundesrats ist das Regieren und nicht die Repräsentation der verschiedenen politischen Kräfte. Eine Regierung mit mehr Mitgliedern und somit mehr Departementen hätte zudem grösseren Koordinationsbedarf, was ein Bürokratisierungsschub befürchten lässt. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass dieses Anliegen in den letzten Jahren – das letzte Mal im Jahr 2021 – mehrfach eingehend diskutiert worden ist und nie eine Mehrheit in beiden Räten fand.
Die Minderheit hält fest, dass die verschiedenen politischen Kräfte, Landesgegenden und Sprachregionen besser in die Regierung eingebunden werden können, wenn der Bundesrat aus mehr Mitgliedern besteht, was das Konkordanzsystem stärke. Zudem seien die Anforderungen an die Mitglieder des Bundesrates heute viel grösser als zur Gründung des Bundesstaates, so dass es angebracht erscheine, die Aufgaben auf mehr Personen zu verteilen.
Kein Job-Sharing im Bundesrat
Die Kommission erachtet es als unrealistisch, dass die Funktion des Bundesrates im Job-Sharing ausgeübt werden kann. Eine entsprechende parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion (25.427) wurde deshalb mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Führung und Verantwortung auf dieser Ebene sind nach Ansicht der Kommission nicht teilbar.
Parlamentarische Genehmigung dringlicher Kredite: Vorlage ist auf Kurs
Die Erfahrungen bei der parlamentarischen Genehmigung der Kredite betreffend die Übernahme der CS durch die UBS im Frühjahr 2023 haben die SPK des Nationalrates veranlasst, eine Vorlage zur Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes auszuarbeiten (24.400). Im Gesetz soll klargestellt werden, dass eine Nichtgenehmigung dringlicher Kredite durch die Bundesversammlung immer rechtlich wirksam ist. Die Kommission wird die Vorlage im nächsten Frühjahr publizieren und dem Rat unterbreiten. Zuerst will sie aber noch die Stellungnahme der Finanzkommission und der Finanzdelegation einholen.
Partizipative und transparente Prozesse im digitalen Bereich des Bundes
Die vom Ständerat angenommene Motion von Matthias Michel, welche die Etablierung partizipativer und transparenter Prozesse im digitalen Bereich des Bundes fordert (25.3259), wurde von der Kommission ohne Gegenantrag angenommen. Die Vertretung des Bundesrates konnte darlegen, wie in mehreren Vorhaben der Bundesverwaltung im digitalen Bereich die interessierte Öffentlichkeit einbezogen wurde. Dieser Einbezug soll inskünftig systematisierter werden.
Keine zusätzlichen Hürden bei Niederlassungsbewilligungen und Einbürgerungen
Die Kommission lehnt mit 16 zu 9 Stimmen die zwei von den Nationalräten Knutti (25.413) und Schmid Pascal (25.430) eingereichten parlamentarischen Initiativen ab, die fordern, dass sich Ausländerinnen und Ausländer für den Erhalt einer Niederlassungsbewilligung sowie für die Einbürgerung schriftlich zur Rechtsordnung der Schweiz bekennen sollen. Damit soll dem Vorrang der schweizerischen Rechtsordnung gegenüber allenfalls abweichenden religiösen, kulturellen oder sonstigen Vorschriften und entsprechend dem Willen der Integration Ausdruck verliehen werden.
Die Kommission ist der Ansicht, dass es hierfür kein zusätzliches schriftliches Bekenntnis braucht. Die Schweizer Rechtsordnung gilt uneingeschränkt für alle. Das Anliegen generiert keinen Mehrwert und wäre nicht wirksam. Die bestehenden Integrationsmassnahmen erachtet die Kommission als zielführend und ausreichend.
Taskforce im Asyl- und Ausländerbereich
Die Kommission beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, die Motion 25.3292 von Ständerätin Gössi anzunehmen. Diese verlangt, dass der Bundesrat zusammen mit den Kantonen eine Taskforce «Sicherheit im Asyl- und Ausländerbereich» einsetzt. Behörden auf Bundes- und Kantonsebene sollen sich koordinieren und dafür sorgen, dass nicht schutzbedürftige, straffällige Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich möglichst rasch aus der Schweiz ausgeschafft werden. Die Kommission stellt fest, dass Bund und Kantone bereits eine Task Force eingesetzt haben. Sie unterstützt mit der Annahme der Motion dieses Vorhaben.
Bezahlkarten für Asylsuchende
Die St. Galler Standesinitiative 24.315 fordert, dass die Kantone den Personen im Asylbereich Bezahlkarten anstelle von Bargeld aushändigen können. Die Kommission lehnt diese Initiative einstimmig ab. Sie sieht kein Handlungsbedarf auf Bundesebene, da die Kantone bereits über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen, zumal sie die Sozialhilfe für Asylsuchende bereits jetzt in Form von Bezahlkarten anstelle von Bargeld erbringen können.
Die Kommission hat zudem Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung zweier Postulate zu den Bezahlkarten für Asylsuchende (Friedli Esther 24.3165) «Wäre die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auch in der Schweiz eine Möglichkeit?» und SPK-N 24.3478 «Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende»).
Keine umfassende Änderung des Asylrechts
Mit 17 zu 8 Stimmen spricht sich die Kommission gegen die Standesinitiative «Für ein menschlicheres Asylsystem» (24.320) des Kantons Neuenburgs aus. Diese Initiative verlangt verschiedene Anpassungen des Asylsystems, u.a. betreffend die Verteilung der Bundesasylzentren auf die Schweiz und deren Grösse, eine verbesserte soziale und integrative Betreuung der Asylsuchenden, Verbesserungen im Umgang mit Personen, die inner- und ausserhalb der Zentren ein Sicherheitsproblem darstellen, sowie eine bessere, möglichst frühzeitige gesundheitliche Betreuung der Asylsuchenden.
Die Kommission ist sich bewusst, dass ein grosses Bundesasylzentrum in einer kleinen Gemeinde zu gewissen Schwierigkeiten führen kann. Sie ist aber der Meinung, dass in der Initiative verschiedene Themen vermischt werden und diese nicht als Ganzes unterstützt werden können.
Die Kommission tagte am 13./14. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bellinzona. Dabei wurden ihr interessante Führungen im Bundestrafgericht und im Saal des Grossen Rates des Kantons Tessin geboten.


