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Die Schweizer Luftwaffe hat die dritte von sechs Aufklärungsdrohnen in Betrieb genommen. (Bild: VBS)

Dritte Aufklärungsdrohne 15 an Schweizer Luftwaffe übergeben

Die dritte von insgesamt sechs Aufklärungsdrohnen 15 (ADS 15) ist vor rund zwei Wochen der Schweizer Luftwaffe übergeben worden. Wie das dem VBS unterstellte und für die Beschaffung von Rüstungsgütern verantwortliche Bundesamt armasuisse gestern den Medien gegenüber kommuniziert hat. Bis Ende 2026 sollen alle sechs ADS 15 der Luftwaffe geliefert werden. Das Aufklärungssystem wird jedoch mit erheblichen Funktionseinschränkungen an die Schweizer Armee ausgeliefert. Weil die Herstellerin der Drohnen die vor dem Kauf vertraglich zugesicherten Funktionen der Aufklärungsdrohne 15 nicht allesamt erfüllen kann. So muss die Luftwaffe auf das automatische Ausweichsystem, das Enteisungssystem sowie auf das automatische Start- und Landesystem verzichten.

Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15): armasuisse hat die dritte Drohne an die Schweizer Luftwaffe übergeben

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat am 19. September 2025 das dritte von insgesamt sechs Aufklärungsdrohnensystemen 15 (ADS 15) für den Betrieb an die Schweizer Luftwaffe übergeben. Bis Ende 2026 sollen der Luftwaffe alle sechs ADS 15 für den Betrieb und den Unterhalt zur Verfügung stehen. Damit kann die Luftwaffe die Operationalisierung sukzessive umsetzen und somit eine Fähigkeitslücke in der luftgestützten Nachrichtenbeschaffung schliessen. Das ADS 15 kann einen wesentlichen Beitrag entlang des gesamten Leistungsprofils der Armee erbringen. Unter anderem zur Aufklärung über Truppen, Standorte oder truppenleere Räume.

Auf Antrag steht das System zudem für die Unterstützung ziviler Behörden wie Rettungsdienste und kantonale Führungsstäbe sowie dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, dem Nachrichtendienst des Bundes NDB oder dem Bundesamt für Polizei fedpol zur Verfügung. Auch bei der Bewältigung von Naturkatastrophen kann das ADS 15 einen unmittelbaren und kontinuierlichen Beitrag für die Erfassung und Überwachung eines möglichen Schadenplatzes leisten.

Verzicht auf Funktionalitäten und laufende Gespräche mit der Herstellerin Elbit

Das Projekt wird aufgrund nicht erreichter vertraglich zugesicherter Leistungen und somit nicht erreichbaren Meilensteinen mit einem Verzicht auf Funktionalitäten fortgeführt. In diesem Zusammenhang führt armasuisse aktuell Gespräche mit der Lieferantin Elbit. Konkret wird auf drei Funktionalitäten verzichtet, die von der Herstellerin ursprünglich zugesichert waren, sich aber kaum mehr umsetzen lassen. Dabei handelt es sich erstens um das von RUAG zu entwickelnde automatische Ausweichsystem («Detect and Avoid»), zweitens um das Enteisungssystem und drittens um das GPS-unabhängige Start- und Landesystem. Für den Verzicht auf diese Funktionalitäten werden Kompensationsleistungen eingefordert. Trotz Verzicht wird das ADS 15 einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz leisten.

Sogar ein Abbruch des Projektes Aufklärungsdrohnensystem ADS 15 stand zur Debatte

Wie das VBS in einer früheren Medienmitteilung kommuniziert hat, handelt es sich bei der Drohne um eine regelrechte Zangengeburt. Schlussendlich kämpft das Projekt Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) seit vielen Jahren mit Verzögerungen und technischen Problemen. Die Lieferantinnen Elbit und RUAG haben vertragliche Meilensteine wiederholt nicht eingehalten. Verfügbarkeit und Leistung des Systems sind weit hinter den Anforderungen zurückgeblieben. Zeitweise drohte dem Projekt sogar der Abbruch. Bis zu dem Zeitpunkt hatte die Schweiz jedoch bereits rund 240 Millionen Franken in das Projekt gesteckt.

So entschied das VBS, das Projekt in einer reduzierten Form fortzuführen. Konkret wird auf drei Funktionalitäten verzichtet, die von der Herstellerin ursprünglich zugesichert waren, sich aber kaum mehr umsetzen lassen. Dabei handelt es sich erstens um das von RUAG zu entwickelnde automatische Ausweichsystem («Detect and Avoid»), zweitens um das Enteisungssystem und drittens um das GPS-unabhängige Start- und Landesystem.

Weiterhin bestehen technische und finanzielle Risiken

Dieser Entscheid bedeutet zwar Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, stellt aber die Nutzung zentraler Fähigkeiten sicher, insbesondere die Aufklärung mit einer langen Verweildauer der Drohne in der Luft. Die Drohne kann zusätzlich als Plattform für künftige Weiterentwicklungen dienen, wenn solche erforderlich sein werden, beispielsweise neue Sensoren für elektronische Aufklärung.

Gleichzeitig bestehen weiterhin technische Risiken in der Software und der Steuerung. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Lieferantin weitere Meilensteine nicht erreicht. Das Projekt wird daher weiterhin einen hohen Einsatz von Ressourcen, Zeit und Führung erfordern. Allerdings hat Elbit substanzielle Zugeständnisse als Kompensation für den Verzicht auf die drei Funktionalitäten in Aussicht gestellt, etwa die Übernahme der Fixkosten des Servicevertrags für bis zu acht Jahre.

Verzicht auf drei Funktionalitäten, um zentrale Fähigkeiten sicherzustellen

Konkret wird auf drei Funktionalitäten verzichtet, die von der Herstellerin ursprünglich zugesichert waren, sich aber kaum mehr umsetzen lassen. Dabei handelt es sich erstens um das von RUAG zu entwickelnde automatische Ausweichsystem («Detect and Avoid»), zweitens um das Enteisungssystem und drittens um das GPS-unabhängige Start- und Landesystem.

Dieser Entscheid bedeutet zwar Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, stellt aber die Nutzung zentraler Fähigkeiten sicher, insbesondere die Aufklärung mit einer langen Verweildauer der Drohne in der Luft. Die Drohne kann zusätzlich als Plattform für künftige Weiterentwicklungen dienen, wenn solche erforderlich sein werden, beispielsweise neue Sensoren für elektronische Aufklärung.

Die Herstellerin Elbit musste als Kompensation einige Zugeständnisse machen

Gleichzeitig bestehen weiterhin technische Risiken in der Software und der Steuerung. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Lieferantin weitere Meilensteine nicht erreicht. Das Projekt wird daher weiterhin einen hohen Einsatz von Ressourcen, Zeit und Führung erfordern. Allerdings hat Elbit substanzielle Zugeständnisse als Kompensation für den Verzicht auf die drei Funktionalitäten in Aussicht gestellt, etwa die Übernahme der Fixkosten des Servicevertrags für bis zu acht Jahre.

Keine Flüge bei Vereisungsbedingungen und stark eingeschränkter Sicht


Im Einzelnen schränkt der Verzicht auf die drei Funktionalitäten die Einsatzfähigkeit und die Verfügbarkeit des Drohnensystems folgendermassen ein.

Verzicht auf automatisches Ausweichsystem: Ohne «Detect and Avoid»-System gibt es im Flugbetrieb tagsüber und in gewissen Lufträumen Einschränkungen. Konkret muss die Drohne im unkontrollierten Luftraum bei Tag von einem Begleitflugzeug begleitet werden; dies gilt bis zu einer Flughöhe von 3000 Metern über dem Flachland und 4000 Metern über dem Alpengebiet. Ausserhalb dieser Zonen, also im kontrollierten Luftraum und innerhalb von Sperrzonen, gibt es für Drohnenflüge keine Einschränkungen und es braucht kein Begleitflugzeug. In der Nacht kann die Drohne zudem überall ohne Begleitflugzeug eingesetzt werden.
Verzicht auf Enteisungssystem: Ohne diese Funktionalität sind bei Eisbildung keine Flüge möglich.
Verzicht auf GPS-unabhängiges Start- und Landesystem:
Ohne diese Funktionalität werden keine Flüge möglich sein, wenn wegen Bodennebels die Sicht stark eingeschränkt ist.

Trotz Verzicht auf Funktionalitäten deckt das ADS 15 ein breites Einsatzspektrum ab

Der Entscheid zum Verzicht auf die benannten Funktionalitäten reduziert die Komplexität des Projektes. Dennoch bleiben grosse Herausforderungen, insbesondere mit der Zulassung. Die Herstellerin Elbit konnte bisher nicht nachweisen, dass alle an die Schweiz gelieferten ADS-15-Drohnen designkonform gefertigt wurden. Das heisst, es fehlt weiterhin die nötige Dokumentation, welche für eine uneingeschränkte Zulassung zum Betrieb unabdingbar ist.

Deshalb hat die Military Aviation Authority (MAA) Auflagen für den Flugbetrieb festgelegt. Konkret ist ein Notfallschirm vorgeschrieben, eine Mindestflughöhe muss eingehalten werden, Notlandepunkte müssen erreicht werden können und eine lange Verweildauer über sehr dicht bewohntem Gebiet muss vermieden werden. Wenn diese Auflagen eingehalten sind, lässt sich der Drohnenbetrieb sicher durchführen.

Absehbar ist, dass maximal vier der sechs Drohnen die für die Zulassung erforderlichen Nachweise nicht erbringen können und dauerhaft gewissen Auflagen unterliegen werden. Elbit hat in Aussicht gestellt, eine Drohne auszutauschen. Damit bestünde die Chance, über mindestens drei Drohnen zu verfügen, die ohne Auflagen betrieben werden können.

ADS 15 hat Leistungsfähigkeit im taktischen Einsatz demonstriert

In der aktuellen Projektphase der Erprobung haben die Luftwaffe und die Artillerie an der Übung «COMBINED ARMS 25» anfangs September 2025 das breite Einsatzspektrum der ADS 15 erfolgreich demonstriert. Während der Übung auf dem Waffenplatz Bière wurde Artilleriefeuer mittels ADS 15 geführt. Der Feuerleitoffizier befand sich dabei auf dem Militärflugplatz Emmen und hat das Feuer mittels Drohne, die unbegleitet über dem Waffenplatz Bière unterwegs war, über grosse Distanz und innert kurzer Zeit präzise geführt.