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Der Bund begräbt den unterirdischen Güterverkehr wegen mehrerer Vorbehalte bis auf Weiteres. (Bild: SBB)

Bund begräbt den unterirdischen Gütertransport

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat beschlossen, dass der Gütertransport unter der Erde zum jetzigen Zeitpunkt unter betriebswirtschaftlichen Kriterien nicht finanziert werden kann. Damit begräbt der Bund den unterirdischen Gütertransport bis auf Weiteres. Das Gesetz zum unterirdischen Gütertransport sieht vor, dass das Vorhaben zwingend privat finanziert werden muss. Um die finanziellen Risiken für die Allgemeinheit zu minimieren. Hinzu kommen weitere Punkte, die grundsätzliche Fragen an der Machbarkeit des Vorhabens aufkommen lassen. Die Fragen betreffen einerseits Probleme rund um das Grundwasser und das zu erwartende Verkehrsaufkommen. Auch fehlen Lösungen für den Umgang mit dem aus dem Tunnel ausgebrochenen Material. Damit bleibt dem Bund, den Standortkantonen sowie der Stadt Zürich nichts anderes übrig als dem ambitionierten Projekt den Stecker zu ziehen.

Für den Sachplan unterirdischer Gütertransport sind weitere Klärungen nötig

Für den Bund, die Standortkantone sowie die Stadt Zürich sind derzeit verschiedene Voraussetzungen für den Bau der ersten Etappe einer unterirdischen Gütertransportanlage nicht erfüllt. Sie sind deshalb übereingekommen, die Arbeiten am entsprechenden Sachplan vorerst auszusetzen. Sobald die offenen Punkte geklärt sind, können die Arbeiten wieder aufgenommen werden.

Verschiedene Fragen zum unterirdischen Güterverkehr sind noch unbeantwortet

Im Rahmen der Anhörung zum Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport (SUG) haben die hauptsächlich betroffenen Kantone Zürich, Aargau und Solothurn sowie die Stadt Zürich verschiedene Vorbehalte zum Projekt von CST (Cargo Sous Terrain) geäussert. Diese betreffen unter anderem die Grundwasserproblematik, das Verkehrsaufkommen bei den Hub-Standorten und den Umgang mit dem Ausbruchmaterial aus dem Tunnelbau, aber auch grundsätzliche Fragen. Die kritischen Anmerkungen aus der Anhörung sind in den SUG, wie ihn der Bundesrat im Juni 2025 verabschiedet hat, eingeflossen. Über die definitive räumliche Festlegung einzelner Projektelemente wird der Bundesrat erst entscheiden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Angesichts der vielen Vorbehalte und offenen Fragen hatte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bereits im Februar 2025 CST beauftragt, sein Projekt mit Fokus auf Finanzierung, Nutzen und Machbarkeit vertieft extern überprüfen zu lassen.

Verschiedene gesetzliche Grundvoraussetzungen sind nicht erfüllt

Am 22. September 2025 hat das UVEK die Resultate dieser externen Untersuchung mit den Standortkantonen, der Stadt Zürich und CST analysiert. Das UVEK, die Standortkantone und die Stadt Zürich sind dabei zum Schluss gekommen, dass derzeit verschiedene Grundvoraussetzungen des Gesetzes zum unterirdischen Gütertransport nicht erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere die gesetzlich vorgesehene private Finanzierung des Vorhabens und damit die Minimierung der Risiken für die Allgemeinheit. Aus diesem Grund haben der Bund und die Standortkantone beschlossen, die weiteren Arbeiten am Sachplan vorerst auszusetzen. Sobald die offenen Punkte geklärt sind, können die Arbeiten wieder aufgenommen werden.

Bereits am 8. September 2025 hatte CST kommuniziert, dass sich das Projekt unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen nicht betriebswirtschaftlich umsetzen lässt.