Der Bundesrat will mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle» das geltende Kernenergiegesetz dergestalt anpassen, damit in der Schweiz in Zukunft neue Atomkraftwerke gebaut werden können. Mit diesem Entscheid hält sich Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Option offen, künftig Bewilligungen für den Bau neuer Kernkraftwerke zu erteilen. Mit diesem Schritt will der Bundesrat das geltende Atomkraft-Moratorium aufheben und so sicherstellen, dass die Stromversorgung in der Schweiz auf lange Sicht gesichert ist. Die grossen Energieversorger BKW, Alpiq und Axpo begrüssen in ihren Stellungnahmen den Gegenvorschlag. Und stützen damit den Atomkraft freundlichen Kurs von SVP-Bundesrat Rösti.
Medienmitteilung UVEK / Bundesamt für Energie
Initiative «Blackout stoppen» – Bundesrat verabschiedet Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag
Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet. Er lehnt die Volksinitiative ab, will mit dem Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz so anpassen, dass neue Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden können. Damit wird die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offengehalten.
Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» ab
Die Eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» will in der Bundesverfassung festhalten, dass die Stromversorgung jederzeit sichergestellt sein muss und der Bund die dafür nötigen Verantwortlichkeiten festlegt. Dies wäre jedoch eine grundlegende Abkehr von der gegenwärtigen Arbeitsteilung und Verantwortlichkeiten in der Energieversorgung zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund. Deshalb lehnt der Bundesrat die Initiative ab.
Die Initiative verlangt zudem, dass alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung zulässig sind. Indirekt fordert sie damit die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke. Der Bundesrat unterstützt diesen zentralen Punkt, damit sämtliche Optionen für die künftige Energieversorgung offengehalten werden. Allerdings ist dafür keine Verfassungsänderung nötig – ausreichend ist eine Anpassung des Kernenergiegesetzes. Deshalb schlägt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag vor, der zwischen Dezember 2024 und April 2025 in der Vernehmlassung war.
Gemischte Reaktionen in der Vernehmlassung
Von den politischen Parteien unterstützen EDU, FDP und SVP die Vorlage, während Die Mitte, EVP, GLP, Grüne und SP diese ablehnen, ebenso die Umweltorganisationen. Die Organisationen der Wirtschaft unterstützen sie grossmehrheitlich. Der Verband der Elektrizitätsunternehmen sowie die grossen Energieversorger BKW, Alpiq und Axpo begrüssen den Gegenvorschlag.
Eine Mehrheit der Kantone lehnt den indirekten Gegenvorschlag ab und fordert, dass vor einer eventuellen Aufhebung des Rahmenbewilligungsverbots eine strategische und fachliche Auslegeordnung vorzunehmen sei. Weiter sollen die Rahmenbedingungen wie Finanzierung oder Bewilligungsverfahren definiert und der Bestand der erneuerbaren Energien gesichert werden.
Inhalt des indirekten Gegenvorschlags
Die beiden Bestimmungen zum Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke und für Änderungen bestehender Kernkraftwerke sollen im Kernenergiegesetz ersatzlos aufgehoben werden. Damit dürfen in Zukunft grundsätzlich wieder neue Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke erteilt werden. Ziel ist, die schweizerische Energiepolitik unter Einbezug der Kernenergie technologieoffen auszugestalten und so eine Rückversicherung in der Stromversorgung zu schaffen. Dies für den Fall, dass die erneuerbaren Energien nicht im gewünschten Mass ausgebaut werden können, es zu wenig Fortschritte bei der saisonalen Speicherung von Strom gibt und keine zusätzlichen klimaschonenden Alternativen für die Stromproduktion zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat hat in der Botschaft keine inhaltlichen Anpassungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vorgenommen, geht aber auf die in der Vernehmlassung eingegangenen Forderungen ein:
- Im indirekten Gegenvorschlag geht es nicht darum, den Bau neuer Kernkraftwerke zu beschliessen, denn es liegen derzeit keine konkreten Projekte vor. Die Finanzierung, projektspezifische Fragestellungen oder Anpassungen der Bewilligungsverfahren sind deshalb nicht Gegenstand der Vorlage.
- Der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion soll konsequent weiterverfolgt werden. Erneuerbare Energien und neue Kernkraftwerke schliessen sich gegenseitig nicht aus. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass der Gegenvorschlag das Investitionsklima und die Planungssicherheit für den Ausbau erneuerbarer Energien in keiner Art und Weise beeinträchtigen wird. Für die erneuerbaren Stromproduktionstechnologien stehen weiterhin die im Energiegesetz verankerten Förderbeiträge bereit.
- Die bis Ende 2027 vorliegenden neuen Energieperspektiven werden eine strategische und fachliche Auslegeordnung für die zukünftige Energiepolitik darstellen. Darin werden verschiedene Szenarien der Entwicklungen bis ins Jahr 2060 betrachtet. Dabei wird auch der mögliche künftige Einsatz von klima- und, aufgrund ihrer hohen Energiedichte, flächenschonenden Kernkraftwerken bei der Stromerzeugung berücksichtigt. Wie es bei vielen Technologien der Fall ist, birgt die Kernenergie auch Risiken, die es zu minimieren gilt.
Hier finden Sie die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Kernenergiegesetzes.
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/GIECKzWVs6ZX6W1ba4i6X
https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=103654
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ended/2025#UVEK