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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates lehnt die SRG-Initiative der SVP ab. (Bild SRG)

Die KVF-S empfiehlt die SRG Initiative zur Ablehnung

Mit Verweis auf den Gegenvorschlag des Bundesrates auf Verordnungsstufe stellt sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) gegen weitere Kürzungen in der Medienfinanzierung. Und betont die Wichtigkeit eines vielfältigen, qualitativ hochwertigen und unabhängigen journalistischen Angebots für die Schweiz. Deshalb beantragt sie Ihrem Rat mit 12 zu 1 Stimmen, die SRG-Initiative (24.060) zur Ablehnung zu empfehlen.

Nachdem die KVF-S sich im vergangenen Halbjahr bereits mit zwei Kommissionsinitiativen ihrer Schwesterkommission für indirekte Gegenentwürfe zur SRG-Initiative (vgl. 25.400 Indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative und 25.433 Verzicht auf Unternehmensabgabe als indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative) auseinandergesetzt und beiden nicht zugestimmt hatte, hat sie nun die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) beraten. Diese verlangt, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr zu senken und Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht zu befreien.

Laut der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats KVF-S werden die Betroffenen bereits genug von der SRG-Zwangsabgabe entlastet

Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe vorsieht, die Haushaltsabgabe auf 300 Franken pro Jahr zu senken und zudem die Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken neu von der Abgabepflicht zu befreien. Aus Sicht der KVF-S sind damit bereits Massnahmen geplant, die zwar einerseits die Haushalte und kleinere Unternehmen finanziell entlasten, die aber andererseits für die Bereitstellung eines in allen Sprachregionen gleichwertigen publizistischen Angebots eine Herausforderung darstellen. Sie beantragt ihrem Rat daher mit 12 zu 1 Stimmen, die SRG-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Auch Blinde und Gehörlose sollen laut Kommissions-Entscheid weiterhin Zwangsgebühren an SRF entrichten

Die Radio- und Fernsehabgabe beschäftigte die KVF-S auch bei der Vorberatung der Motion Poggia 24.3895, «Radio- und Fernsehabgabe für gehörlose oder blinde Personen. Es ist an der Zeit, eine zynische Regelung zu ändern!», mit welcher gefordert wird, alleinlebende gehörlose oder blinde Personen von der Abgabepflicht zu befreien. Die Kommission betont, dass es wichtig ist, auf Inklusion zu setzen.

Eine Differenzierung bei der Abgabenhöhe würde einen hohen administrativen Aufwand bedeuten, für den es nach Ansicht der Kommission keinen Anlass gibt. Statt administrativer Unterscheidungen vorzusehen, muss der mediale Service Public ihres Erachtens darum bemüht sein, seine Leistungen allen zugänglich zu machen. Deshalb beantragt sie ihrem Rat einstimmig die Ablehnung der Motion.

https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-kv-s-2025-08-12.aspx?lang=1031