Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) kritisiert in seiner Medienmitteilung vom 25. Juni 2025 den Entscheid des Bundes, auf die Einrichtung einer Beauftragtenstelle gegen Rassismus und Antisemitismus zu verzichten. Gemäss der Auffassung des SIG braucht es in der Schweiz unabdingbar eine klar definierte Ansprechperson, die zuständig ist für Fälle von Antisemitismus und Rassismus. Ausserdem fordert der SIG, dass sich der Bund klar auf eine übergeordnete und griffige Strategie gegen Antisemitismus fokussiert.
Pressemitteilung Schweizerischer Israelitische Gemeindebund (SIG)
Der Bundesrat will vorerst keine Beauftragtenstelle gegen Rassismus und Antisemitismus schaffen. Für den SIG kommt der Entscheid zu früh. Er fordert weiter eine wirksame Strategie gegen Antisemitismus mit klaren Zuständigkeiten, ausreichenden Ressourcen und verbindlichen Massnahmen.
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen keine neue Beauftragtenstelle zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus geschaffen wird. Der Entscheid erfolgt im Rahmen der laufenden Umsetzung der Motion «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus», obwohl die vom Bundesrat angekündigte nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus noch gar nicht vorliegt. Aus Sicht des SIG kommt dieser Entscheid zu früh, weil die Beauftragtenstelle eine mögliche Massnahme innerhalb der noch zu definierenden Strategie darstellen sollte.
Klare Zuständigkeiten und Fachkompetenz bleiben notwendig
Der SIG anerkennt die Absicht des Bundes, bestehende Institutionen wie die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR oder die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB zu stärken. Gleichzeitig bleibt es aus Sicht des SIG unabdingbar, dass die Strategie eine klare Ansprechperson mit gezielter Antisemitismuskompetenz vorsieht. Wer Antisemitismus wirksam bekämpfen will, muss auch die nötigen Befugnisse, Ressourcen und die inhaltliche Fachverantwortung haben. Die koordinierte Bekämpfung von Antisemitismus darf nicht in einem Geflecht unklarer Zuständigkeiten oder Doppelspurigkeiten untergehen.
Strategie braucht Substanz, Ressourcen und klare Umsetzung
Die geplante Strategie des Bundes muss deutlich über symbolische Absichtserklärungen hinausgehen. Sie soll konkrete Ziele benennen, klare Zuständigkeiten regeln und tragfähige Massnahmen in zentralen Handlungsfeldern vorsehen. Dazu gehören unter anderem ein stärkeres Engagement bei Monitoring und Analyse antisemitischer Vorfälle, wirksame Bildungs- und Präventionsprogramme – insbesondere im schulischen Bereich – sowie gezielte Sensibilisierung und Aufklärung von Behörden und Öffentlichkeit. Ebenso müssen die rechtlichen Mittel zur Bekämpfung von Antisemitismus weiterentwickelt und geschärft werden – insbesondere im Bereich Hassrede und antisemitischer Inhalte im Netz. Der SIG erwartet, dass die dafür nötigen Ressourcen und Kompetenzen geschaffen werden – insbesondere, um spezifische Massnahmen gegen Antisemitismus zu entwickeln und umzusetzen. Gerade in diesen Zeiten ist das von besonderer Bedeutung.
Hauptziel des SIG bleibt eine griffige Antisemitismusstrategie
Hauptziel des SIG ist eine gut verankerte, umfassende und wirkungsvolle Strategie gegen Antisemitismus. Die anhaltend hohen Fallzahlen antisemitischer Vorfälle belegen ihre Dringlichkeit. Der SIG erwartet, dass der Bundesrat eine durchdachte Strategie verabschiedet, die nicht nur Papier bleibt, sondern konkrete Schritte und spürbare Verbesserungen bringt. Dazu gehört ein starkes und nachhaltiges Engagement des Staates – in der Koordination, bei der Umsetzung wie auch in der Finanzierung. Der SIG wird den weiteren Prozess eng und konstruktiv begleiten und sich für die notwendige Durchschlagskraft und Umsetzungskompetenz der bestehenden Institutionen einsetzen.
Medienmitteilung des Bundes, veröffentlicht am 25. Juni 2025:
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/7hpCypkfES0Z1MLtGQTyG
Beauftragtenstelle gegen Rassismus und Antisemitismus wird derzeit nicht weiterverfolgt
Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Juni darüber informiert, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen vorläufig keine Beauftragtenstelle zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus geschaffen wird. Dieser Entscheid erfolgt im Rahmen der Umsetzung einer Motion, welche unter anderem die Prüfung einer solchen Stelle verlangt hatte.
Beim Bund befassen sich bereits mehrere Stellen mit Fragen von Rassismus und Antisemitismus
Die Motion SPK-N 23.4335 («Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus») verlangt vom Bundesrat unter anderem die Prüfung der Frage, ob eine Beauftragtenstelle zur Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung geschaffen werden soll. Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) in Auftrag gegebene externe Analyse beleuchtet verschiedene Modelle für eine solche neue Funktion. Sie zeigt auf, dass es in der Schweiz bereits mehrere Stellen und Institutionen gibt, die sich mit der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus befassen, darunter die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure. Eine zusätzliche Stelle birgt gemäss Studie das Risiko von Doppelspurigkeiten und einem erhöhten Koordinationsaufwand.
Auf der Grundlage dieser Prüfung und unter den aktuellen Rahmenbedingen sieht das EDI derzeit davon ab, eine Beauftragtenstelle zu schaffen. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus soll über andere Instrumente und Wege erfolgen, etwa über die Stärkung der bereits existierenden Institutionen. Überlegungen zu deren Weiterentwicklung werden im Rahmen der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik weitergeführt, für die das EDI zuständig ist. Die Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus bleibt ein Schwerpunkt der Bundespolitik.
Das Eidgenössische Departement des Innern EDI arbeitet an einer Gesamtstrategie
Der Entscheid erfolgt auch mit Blick auf die Nationale Strategie und den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus, die das Hauptanliegen der Motion SPK-N 23.4335 darstellen. Das EDI ist derzeit daran, die Strategie zu erarbeiten. Ihr Ziel ist es, bestehende Strukturen zu festigen, besser zu koordinieren und gezielt weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung der Kompetenzen im Bereich des Antisemitismus. Die Strategie soll Ende Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden und als Basis für den Aktionsplan dienen. Dabei gilt es, den verschiedenen Formen von Rassismus Rechnung zu tragen und Massnahmen differenziert, zielgerichtet und, wo sinnvoll, gruppenspezifisch auszugestalten.
Beauftragte/r für die Bekämpfung von Rassimus und Antisemitismus: Auslegeordnung: