Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente Ende dieses Jahres benötigt der Bund 4,2 Milliarden Franken. Und mit jedem Jahr steigen die Ausgaben für die Renten höher und höher. Wie diese Ausgabenlast gestemmt werden soll, darin sind sich National- und Ständerat uneins. Der Ständerat will eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und höhere Lohnabzüge für die Finanzierung der Kosten einsetzen. Während dessen der Ständerat die Mehrwertsteuer unbefristet erhöhen will, zieht der Nationalrat eine befristete Lösung in Betracht. Als nächstes ist nach dem Ständerat nun wieder der Nationalrat am Zug.
Medienmitteilung Parlamentsdienst
Räte weiterhin nicht einig über die Finanzierung der 13. AHV-Rente
Ende Jahr wird die 13. AHV-Rente den Pensionierten das erste Mal ausbezahlt. Wie der milliardenteure Zuschlag für alle Pensionierten finanziert werden soll, ist aber weiterhin unklar. Immerhin liegen die Positionen von National- und Ständerat mittlerweile etwas näher beieinander.
4,2 Milliarden Franken sind für die Auszahlung des “Dreizehnten” 2026 nötig, rund 4,5 Milliarden dürften es 2030 sein und 5,4 Milliarden im Jahr 2040. Diese Zahlen nannte Erich Ettlin (Mitte/OW) namens der zuständigen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-S) am Donnerstag im Ständerat.
Erhöhungen etwas gestutzt
Dieser hielt am Donnerstag an eine Mischung von höheren Mehrwertsteuersätzen und höheren Lohnabzügen für die Finanzierung der zusätzlichen Kosten fest. Er fällte diesen Entscheid mit 23 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Dank der zuletzt guten Ergebnisse des AHV-Ausgleichsfonds sollen die Erhöhungen aber moderater ausfallen. Der Rat entschied nämlich, die Lohnbeiträge um noch 0,3 statt 0,4 Prozentpunkte und die Mehrwertsteuer um 0,4 statt 0,5 Prozentpunkte zu erhöhen.
Für Familien koste eine Mischlösung aus Mehrwertsteuer- und Lohnbeiträgen weniger als die vom Nationalrat gewollte reine Mehrwertsteuer-Erhöhung, sagte Kommissionssprecher Ettlin.
Die unterlegene bürgerliche Minderheit um Josef Dittli (FDP/UR) hätte wie der Nationalrat allein auf höhere Mehrwertsteuer-Einnahmen setzen wollen, um den “Dreizehnten” zu finanzieren. Höhere Lohnabzüge seien “eine doppelte Bestrafung der arbeitenden Bevölkerung”, sagte Dittli.
Man könne nicht auf der einen Seite vor dem Kaufkraftverlust wegen sinkender Löhne geltend machen und gleichzeitig weitere Lohnbeiträge für die AHV beschliessen, doppelte Fabio Regazzi (Mitte/TI) nach.
Ehepaar-Rentenplafonds ausgeklammert
Die Ahv sei nicht nur für Pensionierte da, widersprach Pierre-Yves Maillard (SP/VD) und forderte, Jung und Alt nicht gegeneinander auszuspielen. Ohne AHV müssten Kinder für Eltern mitbezahlen oder Eltern die Nachkommen um Geld bitten. Ein Lohnbeitrag für die 13. AHV-Rente sei gerechter als die Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Zudem rückte der Ständerat von seinem Vorhaben ab, die Finanzierung einer allfälligen Aufhebung oder Anhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare zusammen mit der 13. AHV-Rente zu regeln. “Wir verzichten auf einen wesentlichen Teil unserer ursprünglichen Vorlage, als Schritt zu einer Lösungsfindung”, sagte Kommissionssprecher Ettlin.
Diese Frage soll nach Auffassung der SGK-S erst im Rahmen der Anpassung der Hinterlassenenrenten geregelt werden, die der Nationalrat zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Mitte-Initiative ausgestaltet hat.
Intervention bei tiefem Fondsstand
Auch in einem anderen Punkt bewegt sich der Ständerat auf den Nationalrat zu. Demnach sollen die Reserven des AHV-Ausgleichsfonds nicht unter hundert Prozent einer Jahresausgabe sinken dürfen. Zunächst hatte der Ständerat beschlossen, diesen Zielwert auf achtzig Prozent zu senken.
Festhalten will er aber am Interventionsmechanismus. Demnach müsste der Bundesrat dem Parlament rasch Stabilisierungsmassnahmen unterbreiten, wenn der Fonds dauerhaft unter eine Jahresausgabe fällt. Sinkt der Fonds indes unter achtzig Prozent einer Jahresausgabe, muss der Bundesrat automatisch eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte vornehmen.
Der Bundesrat möchte die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen, um die Lücke zu stopfen. Er wünsche sich eine rasche und nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente und ebenso, dass die ganze Bevölkerung mitbezahle, sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Der Nationalrat wählte denselben Weg wie der Bundesrat. Er will die Mehrwertsteuer-Erhöhung aber bis Ende 2030 befristen. Er ist nun wieder am Zug.


