E-Lastwagen werden der Schwerverkehrsabgabe LSVA unterstellt

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Ab 2031 werden nach einem Beschluss des Nationalrats auch E-Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe LSVA unterstellt. (Bild: Daimler Truck)

Der Nationalrat hat gestern entschieden, dass neu auch E-Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe unterstellt werden. Die Abgabe für E-Lastwagen wird jedoch, entgegen dem Antrag des Bundesrates, erst ab 2031 und nicht bereits ab 2029 fällig. Ausserdem hat der Nationalrat entschieden, dass die entsprechenden Tarife für elektrische Lastwagen in den ersten Jahren nach der Einführung stark reduziert werden. SP und die Grünen haben im Nationalrat dagegen gestimmt. Die bei der Schlussabstimmung unterlegene Ratslinke wollte der LSVA eigentlich mehr Einnahmen bescheren.

Nationalrat unterstellt E-Lastwagen der Schwerverkehrsabgabe

Künftig sollen E-Laster die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen, so wie es jene mit fossilem Antrieb schon heute müssen. Der Nationalrat hat den dafür nötigen Gesetzesänderungen zugestimmt.

Die Unterstellung von Elektro-Lastwagen unter die LSVA an sich war im Rat nicht umstritten. Allerdings will der Nationalrat die entsprechenden Tarife in den ersten Jahren der Einführung stärker reduzieren, als es der Bundesrat vorschlägt.

Die Abgabe soll für E-Lastwagen erst ab 2031 fällig werden statt ab 2029, wie es der Bundesrat beantragt. Schliesslich sollen Rabatte für E-Lastwagen nach dem Willen des Nationalrats zwingend sein. Der Bundesrat schlägt eine Kann-Formulierung vor.

Ratslinke votiert gegen die Mehrheit des Nationalrates

Mit 131 zu 60 Stimmen hiess die grosse Kammer die Vorlage am Montagabend gut. Die Nein-Stimmen kamen von der SP und den Grünen. Sie hätten sich schärfere Bestimmungen gewünscht, die der LSVA mehr Einnahmen bringen. Die Anpassungen bei der LSVA soll einerseits bewirken, dass die Kosten des Schwerverkehrs gedeckt sind.

Anderseits soll der aus der LSVA gespiesene Bahninfrastrukturfonds genügend Geld erhalten. Und schliesslich soll es einen Anreiz geben, Güter per Bahn zu transportieren. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in der Verfassung verankert.

Planungssicherheit für Camionneure

Die grosse Kammer hatte bei der Gestaltung der Rabatte über zahlreiche Anträge zu befinden. Gefordert wurde etwa, Gebühren für E-Lastwagen früher als vom Bundesrat respektive später zu erheben oder grössere respektive kleinere Rabatte zu gewähren.

Nach dem Willen des Nationalrates soll der Bundesrat die Höhe der Reduktion jeweils mindestens zwölf Monate vor deren Inkrafttreten bestimmen. Das soll den Camionneuren Planungssicherheit verschaffen.

Minderheiten störten sich zudem an der Kann-Formulierung zur Anpassung der Tarife an die Teuerung. Ohne Pflicht, die Teuerung zu berücksichtigen, verliere die LSVA ihre Wirkung, sagte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). “Das Preisverhältnis von Schiene und Strasse muss zugunsten des Schienenverkehrs verbessert werden.”

Keine Gebührenbefreiung für mit Biogas, Flüssiggas, Erdgas oder E-Fuels fahrende Lkw

Die Anträge für eine zwingende Anpassung an die Teuerung lehnte der Rat ab. Nichts wissen wollte er auch von Rabatten für Lastwagen mit anderen als elektrischen und CO2-neutralen Antrieben. Den entsprechenden Minderheitsantrag von Thomas Hurter (SVP/SH) lehnte er klar ab. E-Mobilität solle nicht bevorzugt behandelt werden, gab Hurter vergebens zu bedenken.

Der Bundesrat wollte ebenfalls keine Gebührenbefreiung oder -vergünstigung für mit Biogas, Flüssiggas, Erdgas oder E-Fuels fahrende Lastwagen. Die LSVA solle nicht noch mehr an Wirkung verlieren, hiess es dazu in seiner Botschaft. Die Erhebung der Abgabe würde zudem sehr aufwendig, wenn jeweils auf die Art des Treibstoffs abgestützt werden müsste.

Verlagerungswirkung erhalten

Die Lsva wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen fällig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Rabatte sind mit der vom Nationalrat beschlossenen Vorlage auch für die neuen, schadstoffärmeren Euro-VII-Lastwagen möglich.

Die Lsva ist im Landverkehrsabkommen mit der EU verankert. Die geplanten Anpassungen stünden im Einklang mit dem Abkommen, schrieb der Bundesrat zur Vorlage.