Der Bundesrat hat einen Vorentwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung geschickt. Das Verfahren dauert noch bis am 16. Februar 2026. In der gestern versandten Medienmitteilung des Bundesrates heisst es, dass damit die Rechte der Nutzerinnen und Nutzern von Google und Social Media verbessert werden sollen. Was das Bundesamt für Kommunikation BAKOM jedoch nicht in der Pressemitteilung schreibt schreibt: Das Gesetz geht auf eine Verordnung der EU zurück. Dort heisst das Gesetz Digital Services ACT (DSA), welches seit Februar 2024 in Kraft ist. Damit unterstellt sich die Schweiz wieder einmal dem Diktat der Europäischen Union. Was in Brüssel vom ausufernden bürokratischen Moloch an toxischer Saat ausgebracht wird, soll auch hier in unserem Land auf die Felder geschüttet werden.
Die EU und der brav im Chor mitsingende Bundesrat geben vor, das Gesetz solle uns Bürgerinnen und Bürger schützen. Statt dessen ist es ein weiteres Instrument, uns zu bevormunden und einzuschüchtern. Den betroffenen Unternehmen blühen immer neue bürokratische Auflagen und Hürden. Während dessen wir Bürgern uns vorhalten lassen müssen, wir wären ausserstande dazu, uns eigenständig eine Meinung zu bilden. Mit dem Gesetz wollen EU und Bundesrat den Hass im Netz unterbinden. Statt dessen wird unser aller Recht auf freie Meinungsäusserung unterbunden.
Das Schweizer Online-Magazin für Politik ProudMag.com hat den oben stehenden Absatz im Sinne einer redaktionellen Anmerkung der unten stehenden Mitteilung hinzugefügt.
Medienmitteilung BAKOM / Bundesrat
Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen: Start der Vernehmlassung
Der Bundesrat will die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum stärken und sehr grosse Kommunikationsplattformen sowie Suchmaschinen zu mehr Fairness und Transparenz verpflichten. Mit einem neuen Gesetz sollen zentrale Regeln für Dienste wie Facebook, X, TikTok oder Google gesetzlich verankert werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 entschieden. Interessierte Kreise können bis am 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung nehmen.
Die Europäische Union und der Bundesrat nehmen die Social Media Plattformen an die kurze Leine
Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen bilden eine Kommunikationsinfrastruktur. Diese wird von wenigen international tätigen Unternehmen wie Alphabet (u. a. Google, YouTube), Meta (Facebook, Instagram), TikTok und X nach deren privat festgelegten und durchgesetzten Regeln betrieben. Diese Plattformen bieten Vorteile wie eine grössere Vielfalt an öffentlich sichtbaren Informationen und Meinungen. Sie tragen aber auch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten bei oder löschen Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern nach nicht erkennbaren Regeln. In der Schweiz können dadurch die öffentliche Kommunikation und die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden. Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat diesen negativen Einflüssen entgegenwirken und zugleich die Rechte der Nutzenden stärken.
Betreiber von Social Media Dienstleistungen sind der Nutzerschaft zu Rechenschaft verpflichtet
Das Gesetz soll sehr grosse Kommunikationsplattformen dazu verpflichten, Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem sie bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können. Zu den Tatbeständen, die gemeldet werden können, gehören etwa Verleumdung (Art. 174 StGB), Beschimpfung (Art. 177 StGB) oder Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB). Zudem sollen die Betreibenden der Plattformen bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und die getroffenen Entscheidungen begründen. Auch müssen sie ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken.
Die Unternehmen müssen Politik und Forschung ihre Daten zur Verfügung stellen
Vorgesehen sind weiter Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Kennzeichnung und Adressierung von Werbung sowie den Einsatz von Empfehlungssystemen. Ausserdem müssen die vom Gesetz betroffenen Dienste ein öffentlich zugängliches Werbearchiv einrichten und der Verwaltung sowie der Forschung Zugang zu ihren Daten gewähren. Auch sollen sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen dazu verpflichtet werden, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sich der Sitz der Unternehmung im Ausland befindet. Dies stärkt die Durchsetzung des Gesetzes gegenüber Anbieterinnen, die keine Niederlassung in der Schweiz haben.
Die Vernehmlassungsadressaten werden eingeladen, bis zum 16. Februar 2026 zur Vorlage Stellung zu nehmen. Zudem werden sie gebeten, sich zu konkreten Fragen zum Jugendschutz und zum Meldeverfahren zu äussern.
Regulierung der grössten Dienste
Das Gesetz beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, weil diese aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark beeinflussen. Als sehr gross gelten Dienste, die monatlich durchschnittlich von zehn Prozent der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung genutzt werden (d. h. aktuell ca. 900 000 Nutzende).
Vorentwurf des Bundesgesetztes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
Erläuterungen zum Vorentwurf des Bundesgesetztes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen
Empfänger-Liste der Vernehmlassung


