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Schweizer Kulturgüter von besonderem historischen Wert wie das Schloss Chillon sollen im Krisenfall besser geschützt werden. (Bild: pixabay / ELG21)

BABS erarbeitet Notfallpläne zum Schutz von Kulturgütern

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat für den Krisenfall ein detailliertes Konzept für den Schutz von Kulturgüter in der Schweiz ausgearbeitet. Im Zentrum steht ein Notfallplan, der regelmässig aktualisiert werden muss. Damit will das BABS sicherstellen, dass Kulturgüter von historischem oder künstlerischen Wert in Fall von unvorhergesehenen Ereignissen hinreichend geschützt sind. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat das Konzept im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz erstellt. Dies mit Unterstützung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Sachverständigen im Bereich Kulturgüterschutz.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz veröffentlicht eine Vorlage für Notfallpläne zum besseren Schutz von Kulturgütern im Krisenfall

Kulturgüter haben nicht nur künstlerischen und historischen Wert, sie sind auch identitätsstiftend für die Gesellschaft und die Schweiz. Notlagen können Kulturgüter genauso bedrohen wie Wasser- oder Feuerschäden. Auch in bewaffneten Konflikten wird das kulturelle Erbe eines Landes oft gezielt angegriffen. Zur Verstärkung des Kulturgüterschutzes veröffentlicht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) eine neue, digitale Vorlage. Welche kulturellen Institutionen und verantwortlichen Personen ermöglicht, Schutzmassnahmen für die in ihrer Obhut stehenden Kulturgüter zu planen.

Ein Notfallplan legt das Vorgehen bei einer Evakuierung fest. In erster Linie bestimmt er im Voraus, welche Güter Priorität haben. Darüber hinaus verdeutlicht er die Rollen und Verantwortlichkeiten des Personals und vermittelt den zuständigen Einsatzorganisationen, etwa der Feuerwehr, wichtige Informationen. Jede Person oder Institution, die für Kulturgüter verantwortlich ist, wird ermutigt, einen Notfallplan zu haben. Und kann sich nun für dessen Erstellung auf das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zur Verfügung gestellte, neue Tool abstützen.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat ein detailliertes Schutzkonzept erarbeitet

Ein Notfallplan ist wesentlich, um auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet zu sein. Er reduziert Unsicherheiten, erleichtert die Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass alle Beteiligten genau wissen, welche Massnahmen im Ernstfall zu ergreifen sind. Auf diese Weise lassen sich die Risiken minimieren und die Schäden begrenzen oder gar verhindern. Konzipiert wurde die vom BABS veröffentlichte Vorlage im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Kulturgüterschutz (EKKGS), zusammen mit einer Arbeitsgruppe bestehend aus Sachverständigen des Kulturgüterschutzes.

Die aus verschiedenen Modulen bestehende Vorlage steht als Website zur Verfügung. Jedes Modul umfasst eine interaktive PDF-Vorlage, eine Anleitung, ein ausgefülltes Beispiel sowie weitere Hilfestellungen.

Notfallpläne müssen regelmässig aktualisiert werden

Die Module beinhalten eine Gefährdungsanalyse, ein Alarmierungsschema, Notfallkontakte, die Organisation des Krisenstabs, die Standorte prioritärer Objekte und eine Liste der prioritären Objekte.

Die Nutzerinnen und Nutzer können ihren Notfallplan gemäss ihren jeweiligen Anforderungen zusammenstellen, indem sie bestimmte Module weglassen oder mit zusätzlichen ergänzen. Das Tool ist bewusst einfach konzipiert, damit es von Institutionen jeder Art und Grösse eingesetzt werden kann, ohne dass fundierte Kenntnisse erforderlich sind. Das BABS sieht ausserdem vor, im Laufe des Jahres verschiedene Ausbildungen zur Verwendung des Tools anzubieten.

Doch ein guter Plan allein reicht zum zweckmässigen Schutz von Kulturgütern nicht aus: Er ist regelmässig zu aktualisieren und muss vor allem geübt werden. Der Kulturgüterschutz erfordert gut ausgebildete Fachleute und eine enge Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften.