Wie die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) kürzlich entschieden hat, sollen auch elektrisch angetriebene E-Lastwagen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterstellt werden. Auch sollen die Tarife für die LSVA der Teuerung angepasst werden. Die Kommissionsmehrheit möchte den Spielraum des Bundesrates bei der Anpassung an die Teuerung nicht einschränken. Demnächst wird der Ständerat über die Vorlage verhandeln.
Medienmitteilung KVF-S
KVF-S für LSVA-Erhebung bei elektrisch angetriebenen Lastwagen
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat sich anlässlich ihrer Sitzung mit zwei grossen Gesetzesvorlagen befasst. Bei der Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes hat sie sich dafür ausgesprochen, elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu unterstellen. Sie hat die Vorlage einstimmig angenommen, dabei aber Differenzen zu den Beschlüssen des Nationalrates geschaffen. Beim Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur hat die KVF-S beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die KVF-S ist einstimmig auf die Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG, 25.058) eingetreten. In der Detailberatung hat die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag abgelehnt, wonach die pauschal erhobenen Abgaben (Art. 4 Abs. 2) und die Tarife der LSVA (Art. 8a) der Teuerung anzupassen sind, wenn sich diese um mindestens zwei Prozentpunkte verändert. Die Kommissionsmehrheit möchte den Spielraum des Bundesrates bei der Anpassung an die Teuerung nicht einschränken. Eine Minderheit hingegen möchte mit der Anpassung mehr Planungssicherheit für Transportunternehmen schaffen.
Festlegung der Tarife für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen schafft die Kommission in Art. 8 Abs. 2 (Abgabekategorien für die LSVA) eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates. Die Kommission anerkennt, dass die Planungssicherheit neu im Gesetz verankert wird und sich der Bundesrat zu einer rollenden Planung mit sieben Jahren Vorlaufzeit bekennt. Die neue Bestimmung geht der Kommission allerdings noch nicht weit genug, weil es der Kommission an einer Umsetzungsgarantie für sieben Jahre Planungssicherheit fehlt. Daher beantragt die Kommission ihrem Rat die Mitteilung jeder Änderung bei den Abgabekategorien mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren im Gesetz zu verankern. Eine Minderheit lehnt dies ab, da die Präzisierung ihnen zu rigide ist.
Die Kommission hat ferner mit 10 zu 3 Stimmen einen Antrag angenommen, wonach in Art. 8a Abs. 1 für die Festlegung der Tarife der LSVA ein Mindestwert und eine Tarifobergrenze gesetzlich verankert werden sollen. Damit soll die Tarifkompetenz des Gesetzgebers beibehalten werden.
Die Kommission möchte den Transportunternehmen mehr Planungssicherheit gewährleisten
In Art. 8b Abs. 2 beantragt die Kommission bei den reduzieren Tarifen der LSVA für die Jahre 2031 bis 2035 minimale und maximale Prozentsätze festzulegen. Für die Jahre 2029 und 2030 schliesst sich die KVF-S dem Beschluss des Nationalrates an (Rabatt von 100%). Eine Minderheit beantragt dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, welcher höhere Rabatte vorsieht, um Investitionen in elektrisch angetriebene schwere Motorfahrzeuge zu ermöglichen.
Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung in Art. 8b Abs. 4 die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor der Euro-7-Norm bis 2035 mit einem Rabatt von 15 Prozent zu begünstigen und diesen gesetzlich verpflichtend zu verankern. Die Kommission möchte damit für Transportunternehmen bei ihren Investitionen mehr Planungssicherheit erreichen.
Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Das Geschäft ist damit bereit für die Behandlung im Ständerat.
Kommission beantragt Nicht-Eintreten zum neuen Mobilitätsdateninfrastrukturgesetz
Weiter hat sich die KVF-S mit der Bundesratsvorlage zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG; 25.049) befasst. Die Nutzung und den Austausch von Mobilitätsdaten zu verbessern, ist nach Ansicht der Kommission keine staatliche Aufgabe des Bundes. Sollte bei den betroffenen Akteuren im Mobilitätsbereich ein Bedarf an Optimierung der Datenlage vorhanden sein, möchte die KVF-S es den Marktteilnehmern überlassen, die notwendigen Arbeiten zu leisten und damit auch die Kosten zu übernehmen. Angesichts seiner angespannten Finanzlage sollte der Bund ihres Erachtens keine Projekte lancieren, deren Nutzen für die Bevölkerung nicht essenziell ist. Deshalb beantragt die Kommission ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen Nichteintreten. Eine Minderheit unterstützt das angestrebte Ziel, ein effizientes Mobilitätssystem zu schaffen. Sie ist überzeugt davon, dass eine Investition in die Verknüpfung der Mobilitätsdaten die Effizienz steigert und damit die Kosten für den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur im Personen- und Güterverkehr reduzieren könnte.


