Was Sie beim Umzug beachten sollten – 7 Tipps und Tricks

Der 30. September ist offizieller Zügeltermin. Die Online-Plattform MoveAgain vermittelt Umzugsunternehmen mit transparenter Sofortpreisanzeige und bietet einen praktischen Ratgeber. Welche Themen am häufigsten angeklickt werden? – Hier die 7 meistgesuchten Facts/Fragen.
Darf ich an einem Sonntag/Feiertag zügeln? Wie melde ich meine Wohnung um? Und was muss ich als Wochenaufenthalter machen? MoveAgain hat auf ihrem Ratgeber-Blog ausgewertet, was vor einem Umzug am meisten interessiert:
 
Wohnungsummeldung – Wichtige Tipps
Spätestens am Tag des Wegzugs muss man sich bei der alten Gemeinde abmelden. Dabei kann man sich bei der Einwohnerkontrolle seinen Heimatschein ausgeben lassen. Danach hat man 14 Tage Zeit, um sich in der neuen Gemeinde anzumelden. Vorlegen muss man Identitätskarte (oder Reisepass), Wohnungsausweis (oder Mietvertrag), Heimatschein und Familienausweis/Familienbüchlein. Nicht vergessen sollte man auch, Arzt, Schule, Banken, Versicherungen etc. zu informieren und bei der Post einen Auftrag zur Nachsendung zu beantragen.  
Sonderkündigungsrechte – Wer darf wann kündigen?Sonderkündigungsrechte haben Mieter wie auch Vermieter. Die Hürden sind aber hoch. Mieter können kündigen bei Versetzung der Arbeitsstelle, bei erheblichen und plötzlich eintretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder bei schweren gesundheitsschädigenden Mängeln in der Wohnung. Vermieter dürfen künden bei Zahlungsverzug, bei wiederholten Ruhestörungen oder wenn Mieter*innen die Wohnung vorsätzlich schwer beschädigen.
 
Wie meldet man den Zweitwohnsitz, z.B. als Wochenaufenthalter, an?
In der Schweiz gibt es eine Meldepflicht für den Zweitwohnsitz. Egal, ob das eine Ferienwohnung ist oder ein Nebenwohnsitz für Wochenaufenthalter. Spätestens 14 Tage nach Bezug der Zweitwohnung muss dies registriert werden. Der Zweitwohnsitz wird vom jeweiligen Kanton besteuert.
 
Darf man an einem Sonntag/Feiertag umziehen?
Prinzipiell ist der Umzug an Sonn- und Feiertagen in der Schweiz erlaubt. Es gilt aber, die gesetzlichen Ruhezeiten, vor allem die Nachtruhe, einzuhalten. Aus Rücksicht sollte man auch auf lärmige Tätigkeiten wie Poltern beim Möbeltransport oder Bohren verzichten. 

Was muss man bei einem Kantonswechsel beachten?  Nebst der Wohnung muss auch das Auto umgemeldet werden. Das heisst: Beim alten Strassenverkehrsamt abmelden und im neuen innerhalb von 14 Tagen registrieren. Vorlegen muss man die „Anmeldung zur Immatrikulation eines Fahrzeugs“, den bisherigen Fahrzeugausweis und einen neuen Haftpflichtversicherungsnachweis. Danach kann man das alte Kontrollschild gegen ein neues tauschen. Punkto Steuern gilt: Gemäss schweizerischem Steuergesetz ist man im Zuzugskanton für das ganze Jahr steuerpflichtig, egal wann man umgezogen ist.
 
Wie berechne ich Umzugskosten online?
Umzugskosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa Distanz zwischen alter und neuer Wohnung, Transportvolumen, Etage alte/neue Wohnung oder Endreinigung. Anstatt Offerten einzuholen und zu vergleichen, kann man einfach den Umzugskosten-Rechner von MoveAgain nutzen. Der Algorithmus errechnet in Sekundenschnelle den exakten Preis. MoveAgain arbeitet mit zertifizierten Partnerfirmen für Umzug und Reinigung zusammen und bietet verbindliche Angebote.
 
Wie lange darf ich für den Umzug frei nehmen?
Gesetzlich geregelt ist ein Sonderurlaub bei einem Umzug nicht. Ferientage muss man dafür selten einlösen, denn viele Arbeitgeber sind kulant und gewähren in der Regel einen freien Arbeitstag. Bei Kantonswechsel können es auch zwei Tage sein.

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