Bundesrat Martin Pfister (Die Mitte), Vorsteher des VBS, geht in Sachen F-35 in die Offensive und schafft Transparenz. Dass hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport gestern mitgeteilt. Die Gespräche über den Festpreis für die Beschaffung des F-35A hätten keine konkreten Fortschritte erzielt. Die US-Regierung und Lockheed Martin, Hersteller des Kampfflugzeuges F-35A, bestehen offensichtlich auf den bereits kommunizierten Preissteigerungen. Womit die Gesamtkosten für die Beschaffung des US-Kampfjets weiterhin unbekannt bleiben. Was jedoch mittlerweile bekannt ist, sind die Stellungnahmen der Schweizer Kanzlei Homburger sowie der US-Kanzlei Arnold&Porter in Sachen F-35A. Das VBS hat die Gutachten von Homburger sowie das Memorandum der Anwaltskanzlei Arnold&Porter veröffentlicht. Und hat mit diesem Schritt im Streit um die Beschaffung der Kampfflugzeuge Transparenz geschaffen.
Medienmitteilung VBS
Bundesrat bestimmt die weiteren Schritte der Kampfflugzeugbeschaffung
Die USA sind nicht bereit von ihrer Haltung abzuweichen. Weshalb die Schweiz den Festpreis für das Kampfflugzeug F-35A nicht durchsetzen kann. Dies haben die Gespräche ergeben, die im Sommer geführt wurden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die weiteren Schritte bestimmt und das VBS beauftragt, bis Ende November verschiedene Optionen vertieft zu prüfen.
In den vergangenen Wochen wurden intensive Gespräche über den Festpreis für die Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges F-35A geführt. Mit hochrangigen Vertretern des Weissen Hauses geführt. Auch ein Telefongespräch zwischen dem US-Verteidigungsminister Pete Hegseth und Bundesrat Martin Pfister, Chef VBS, thematisierte die Preisfrage.
Schweiz kann Festpreis für das F-35A Kampfflugzeug nicht durchsetzen
Diese Gespräche haben eindeutig ergeben, dass die USA nicht bereit sind, von ihrer Haltung abzuweichen. Aufgrund der Gespräche muss die Schweiz akzeptieren, dass der Preis pro Produktionslos dem jeweils ausgehandelten Wert zwischen der US-Regierung und Lockheed Martin entspricht und der Festpreis nicht durchgesetzt werden kann.
Dies bedeutet auch, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist, die exakten Gesamtkosten für die Beschaffung zu benennen – diese hängen wesentlich vom weiteren Verlauf der Teuerung in den USA, von der Entwicklung der Rohstoffpreise auf den Weltmärkten sowie weiterer Faktoren wie beispielsweise Preissteigerungen durch die durch die USA weltweit erhobenen Zölle ab. Daraus ergibt sich die bereits Ende Juni kommunizierte Spanne der möglichen Mehrkosten für die Beschaffung der F-35A in der Höhe von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Schweizer Franken.
Optionen werden vertieft geprüft – Arbeitsgruppe validiert Grundlagen der Luftverteidigung
Der Bundesrat hat das Resultat der Verhandlungen mit der US-Regierung, die daraus hervorgehende Aufgabe des Festpreises und die damit entstehenden teuerungsbedingten Mehrkosten zur Kenntnis genommen. An der Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35A hält der Bundesrat fest. Er will die Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft mit dem Kampfflugzeug schützen, das einen grossen technologischen Vorsprung gegenüber anderen Flugzeugen hat und in den europäischen Staaten inzwischen weit verbreitet ist. Der Bundesrat hat deshalb des VBS beauftragt, die Arbeiten zu verschiedenen Optionen zu vertiefen.
Das VBS wird prüfen, ob die heutigen Anforderungen an die Luftverteidigung noch den Grundlagen entsprechen, auf denen die Evaluation der F-35A beruhte – insbesondere dem Bericht «Luftverteidigung der Zukunft» von 2017. Eine Arbeitsgruppe im VBS unter der Leitung des künftigen Kommandanten der Luftwaffe, Divisionär Christian Oppliger, wird die damaligen Annahmen kritisch validieren und die Zielausrüstung der Luftverteidigung erneut beurteilen – unter Berücksichtigung der sicherheits- und finanzpolitischen Lage.
Das VBS wird dem Bundesrat bis Ende November 2025 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreiten.
Publikation der juristischen Beurteilungen
Da die diplomatischen Gespräche abgeschlossen sind, hat der Bundesrat die Publikation der juristischen Beurteilungen beschlossen, die das VBS bei einer Schweizer sowie einer US-amerikanischen Anwaltskanzlei eingeholt hatte.
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/RDltqKeOFRJxTHJqFQPcB
Hier finden Sie das Memorandum der US-Kanzlei Arnold&Porter.
Hier finden Sie das Gutachten der Kanzlei Homburger zur Beschaffung des F-35A.
Hier finden Sie das Gutachten der Kanzlei Homburger zur Festpreisvereinbarung F-35A.