Projekt Helikopterflugfeld für die REGA im Aufwind

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Das Projekt für ein REGA-Helikopterflugfeld auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil in Obwalden steht weiterhin im Aufwind. (Bild: REGA)

Der Planungsprozess für das neue Helikopterflugfeld der Schweizerischen Rettungsflugwacht REGA dauert länger als ursprünglich gedacht. Nicht nur die technische Umsetzung sondern auch das Mitspracherecht der beteiligten Ämter und der Bevölkerung verzögern die Realisierung. Damit die REGA trotzdem einst auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil in Obwalden abheben kann, sind wichtige Fristen erneuert worden. So hat die Grundeigentümerin armasuisse das notwendige Baurecht verlängert. Damit steht das Projekt Helikopterflugfeld für die REGA weiterhin im Aufwind.

Kägiswil: Planungsprozess für das Projekt der Rega wird weitergeführt und Baurecht verlängert

Der Anfang Jahr gestartete Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld (Projekt Rega) wird weitergeführt. Angesichts der Dauer des Planungsprozesses wird der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) nochmals ein Baurecht für ein Jahr gewährt.

Helikopterflugfeld für die Rettungsflugwacht Rega soll abheben

Im Frühjahr 2025 startete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Planungsprozess für die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein Helikopterflugfeld für das Projekt der Rega. Dazu fand ein erstes SIL-Koordinationsgespräch (SIL: Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt) mit den Beteiligten sowie Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde statt.

Hingegen erscheint die Umnutzung des Flugplatzes in ein Flächenflugfeld, wie es die FGOW plant, zum heutigen Zeitpunkt ungewiss. Gemäss Bundesverwaltungsgericht sind die Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter eine unabdingbare Voraussetzung dafür. Diese konnte die FGOW bisher nicht erbringen. Das Urteil des Bundesgerichts in dieser Frage steht noch aus.

Die Grundeigentümerin verlängert das Baurecht auf dem ehemaligen Militärflugplatz

Um das Projekt der Rega zu ermöglichen, muss nebst der Anpassung des bestehenden SILObjektblatts auch eine Anpassung des SIL-Konzeptteils erfolgen. Die dazu erforderlichen Arbeiten werden fortgeführt. Dabei handelt es sich um einen längeren Planungsprozess. Ist dieser abgeschlossen, werden die betroffenen Stellen von Bund und Kanton angehört und die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren einbezogen. Der abschliessende Entscheid erfolgt durch den Bundesrat; dieser ist gegen Ende 2026 zu erwarten.

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat als Grundeigentümer der FGOW im November 2024 ein auf Ende September 2025 befristetes Baurecht gewährt. Angesichts der absehbaren Zeitdauer des laufenden Planungsprozesses für das Projekt der Rega hat armasuisse der FGOW nochmals ein Baurecht für ein Jahr eingeräumt.