Der Nationalrat stimmt für einen Versuchsbetrieb mit E-Collecting zu. Oder deutsch und deutlich. Der Nationalrat befürwortet die elektronische Unterschriftensammlung und hat deshalb entschieden, die dafür nötige gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der Entscheid des Nationalrats ist eine direkte Reaktion auf Medienberichte, wonach es anlässlich von Unterschriftensammlungen zu Betrügereien kam. Deshalb soll es in Zukunft möglich sein, dass Unterschriften für Initiativen oder Referenden auch elektronisch gesammelt werden können.
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Medienmitteilung SDA
Nationalrat will Versuchsbetrieb mit E-Collecting ermöglichen
Der Nationalrat will gesetzliche Grundlagen für Versuche mit elektronisch gesammelten Unterschriften für Initiativen und Referenden schaffen. Er hat einer entsprechenden Vorlage am Donnerstag zugestimmt.
Gemäss der von der grossen Kammer in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 62 Stimmen angenommenen Vorlage gäbe es neu auch eine gesetzliche Grundlage, um die nötigen Unterschriften für eine Nationalratskandidatur mittels des sogenannten E-Collecting zu sammeln. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug.
Durch elektronische Unterschriftensammlungen sollen Betrügereien verhindert werden
Hintergrund der Diskussion sind unter anderem Medienberichte vom vergangenen Jahr, wonach es bei bezahlten Unterschriftensammlungen zu Betrügereien durch damit beauftragte Unternehmen gekommen ist.
Teil der Vorlage sind auch eine ganze Reihe weiterer Neuerungen im Bereich der politischen Rechte. Dabei geht es unter anderem darum, dass Menschen mit einer Sehbehinderung Stimmzettel künftig leichter ohne fremde Hilfe ausfüllen können.


