Die 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt

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Die AHV-Rentnerinnen und Rentner haben gut lachen. Im Dezember 2026 wird die 13. AHV-Rente Realität. (Bild: Arek Socha / Pixabay)

Wie die Bundeskanzlei in einer Medienmitteilung ausführt, wird die 13. AHV-Rente erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Termin der Inkraftsetzung bestätigt. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.

Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt

Die Volksinitiative zur 13. Altersrente wurde in der Abstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger deshalb zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. November 2025 den Termin der Inkraftsetzung bestätigt.

Die AHV-Ausgleichskassen werden den Rentnerinnen und Rentnern die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026 überweisen, als Zuschlag zur Altersrente für den Monat Dezember.

IV-Renten werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten. Bei der Berechnung werden Kinder- oder Zusatzrente sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21 nicht berücksichtigt.

Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben (Art. 34ter Abs. 1 AHVG).

Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.