Mit der stetigen Zunahme von Elektrofahrzeugen auf Schweizer Strassen fehlen dem Bund zusehends die Einnahmen aus den Mineralölsteuern. Um die Ertragsausfälle zu kompensieren, will der Bundesrat nun Gegensteuer geben. Und die Besitzer von Elektroautos zur Kasse bitten. Dafür schickt die Landesregierung zwei Varianten in die Vernehmlassung. Elektrofahrzeuge sollen entweder eine Steuer auf die gefahrenen Kilometer bezahlen. Oder die Besitzer von E-Autos bezahlen eine Abgabe an der Ladesäule. Das Geld soll – analog der Mineralölsteuer, in den Nationalstrassen-Fonds fliessen. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.
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Medienmitteilung UVEK
Bundesrat legt Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen vor
Der Bundesrat will, dass alle Fahrzeuge, unabhängig mit welchem Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen sollen künftig, analog zu den Mineralölsteuern, einen gleichwertigen Beitrag leisten. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die entsprechende Vernehmlassung mit zwei gleichwertigen Varianten eröffnet. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.
Bund muss die Ertragsausfälle aus der Mineralölsteuer kompensieren
Die Strasseninfrastruktur auf Bundesebene ist zu 100 Prozent nutzerfinanziert. Die grösste Einnahmequelle ist die Mineralölsteuer. Damit werden der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und die Spezialfinanzierung Strassenverkehr bezahlt. Rund die Hälfte der Mineralölsteuer (Grundsteuer) fliesst zudem in die allgemeine Bundeskasse. Heute leisten Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen keinen entsprechenden Beitrag.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen gehen die Einnahmen aus den Mineralölsteuern zurück. Die Folge sind Ertragsausfälle. Diese sollen durch eine gleichwertige Besteuerung von Elektrofahrzeugen kompensiert werden. Damit will der Bundesrat das bisherige Einnahmenniveau sichern und das bewährte Nutzerprinzip fortführen: Die Strasseninfrastruktur wird durch jene finanziert, die sie nutzen.
Zwei gleichwertige Varianten in Vernehmlassung
Um dieses Ziel zu erreichen, schickt der Bundesrat zwei gleichwertige Varianten in die Vernehmlassung.
Variante «Fahrleistung»: Die Fahrzeughalterin resp. der Fahrzeughalter bezahlt eine Abgabe basierend auf den in der Schweiz gefahrenen Kilometern. Der Tarif pro Kilometer richtet sich nach der Fahrzeugart und dem Fahrzeuggesamtgewicht – je schwerer, desto höher der Tarif. Durchschnittlich beträgt der Tarif für ein Auto 5,4 Rp./km.
Variante «Ladestrom»: Eine Steuer wird auf den Strom erhoben, der zum Laden des Elektrofahrzeugs in der Schweiz verwendet wird. Besteuert wird die Menge Strom, die zur Ladesäule geht. Die Steuer wird sowohl bei öffentlichen wie privaten Ladestationen erhoben. Der Tarif beträgt 22,8 Rp./kWh und gilt unabhängig von der Fahrzeugart.
Anpassung Bundesverfassung
Der Bundesrat will, dass die Einnahmen aus der neuen Steuer wie bei der Mineralölsteuer verwendet werden. Das Geld soll an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) – inklusive Beiträge an Kantone und den Bahninfrastrukturfonds (BIF) – sowie an den allgemeinen Bundeshaushalt gehen. Dafür ist eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig, dies erfordert eine Volksabstimmung.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zu den beiden Vorlagen eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Januar 2026. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.