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Die Vereinigung auto-schweiz hält das Vorhaben des Bundesrates für eine Steuer auf Elektrofahrzeuge für einen Fehler. (Bild: Polestar)

Bundesrat schwimmt mit der E-Auto-Steuer gegen den Strom

Der Bundesrat hegt die Absicht, Elektrofahrzeuge in der Schweiz ab 2030 mit einer Strom-Steuer zu belegen. Entweder sollen Besitzer von E-Autos anhand der gefahrenen Kilometer oder dann direkt an der Ladestation eine Steuer entrichten. Der Grund liegt darin, dass die Zunahme von Elektroautos Ertragsausfälle bei der Mineralölsteuer zur Folge hat. Diesen Einnahmen-Verlust will der Bundesrat mit der Strom-Steuer auf E-Autos kompensieren. Die Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure auto-schweiz hält das Vorhaben für einen kompletten Kurzschluss. Mit der E-Auto-Steuer schwimmt der Bundesrat gegen den Strom, bilanziert der Verband. Die Einführung von Steuern auf Elektrofahrzeuge habe zur Folge, dass der Absatz von elektrischen Autos in der Schweiz stagnieren wird. Was widersinnig sei, denn schlussendlich gehe es darum, emissionsfreie Autos zu fördern.

Nein zu neuen Steuern: Die vom Bundesrat geplante E-Abgabe bremst die Elektromobilität aus

Die heute vorgelegten Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen verteuern die Automobilität weiter und bremsen die Elektromobilität aus. Statt die Transformation zur Elektromobilität zu fördern, gefährdet die Schweiz das Erreichen ihrer eigenen Klimaziele.

Der Bundesrat will, dass alle Fahrzeuge, unabhängig mit welchem Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Bei einem Kostendeckungsgrad von 156 Prozent bzw. jährlich fast 13 Mrd. Franken an Steuern und Abgaben werden die Schweizer Autowirtschaft und die Automobilisten bereits heute über Gebühr zur Kasse gebeten (siehe Grafik unten). Die Automobilisten kommen damit für weit mehr als die von ihnen verursachten Kosten auf.

Das Vorhaben vom Bundesrat hat Einbussen beim Verkauf von Elektroautos zur Folge

Die Steuer auf dem Ladestrom für Elektrofahrzeuge belastet als neue Steuer das Portemonnaie der Bevölkerung zusätzlich und ist aus diesem Grund abzulehnen. Dass Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen ab 2030 der Elektromobilität eine neue Abgabe analog zu den Mineralölsteuern leisten sollen, ist angesichts des stagnierenden Absatzes an Elektrofahrzeugen kontraproduktiv. Thomas Rücker, Direktor auto-schweiz erläutert: «Das sind gleich drei Sargnägel für die Elektromobilität: Erstens eine weitere Steuer, welche die privaten Haushalte belastet, zweitens wird damit das emissionsfreie Autofahren unattraktiv gemacht. Drittens erschwert der Bund damit massiv die Erreichung der Klimaziele durch den Verkehrssektor.»

Die Einführung einer Steuer auf Elektrofahrzeuge kommt laut auto-schweiz zum falschen Zeitpunkt

«Die Schweizer Verkehrspolitik ist gefordert, vermehrt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen” fordert auto-schweiz-Präsident Peter Grünenfelder. Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von auto-schweiz untersuchte gfs.bern die Meinung und Wahrnehmung der Schweizer Stimmbevölkerung zum Thema Verkehr. Aus der am 13. September 2025 publizierten repräsentativen Studie von gfs.bern und auto-schweiz geht klar hervor: Zwei Drittel der Befragten empfinden bereits heute die Verkehrskosten als grosse Belastung für das Haushaltsbudget.

Angesichts eines Marktanteils von weniger als 5 Prozent für E-Autos im Gesamtwagenpark ist dies der völlig falsche Zeitpunkt für die Einführung einer E-Abgabe. Während in europäischen Ländern die Elektromobilität von den Steuern befreit wird, um den emissionsfreien Antriebstechnologien zum Durchbruch zu verhelfen, tut der Bund genau das Gegenteil. «Gerade in der unsicheren Wirtschaftslage verträgt es keine weitere Verteuerung der individuellen und gewerblichen Mobilität.”

Besteuerung von E-Fahrzeugen bereits für 2030 geplant

Der Bundesrat will, dass alle Fahrzeuge, unabhängig vom Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Halter von Elektrofahrzeugen sollen, analog zu den Mineralölsteuern, einen gleichwertigen Beitrag leisten. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die entsprechende Vernehmlassung mit zwei gleichwertigen Varianten eröffnet. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.