Wie die Bundeskanzlei in einem Mediencommuniqué mitteilt, soll nach dem biometrischen Pass nun auch bald die biometrische ID-Karte eingeführt werden. Wie der Bund weiter schreibt, ist der Bezug der neuen Identitätskarte freiwillig. Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip.
Medienmitteilung Bundeskanzlei
Neue biometrische Identitätskarte: Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen
Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Vernehmlassung zur Revision der Ausweisverordnung und der Verordnung des EJPD über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige eröffnet. Mit dieser Revision wird die Einführung der künftigen biometrischen Identitätskarte vorbereitet, deren Bezug freiwillig sein wird.
Am 30. Juni 2025 hat fedpol via Medienmitteilung über das Projekt zur Entwicklung der biometrischen Schweizer Identitätskarte informiert. Diese wird – wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass – mit einem Chip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die künftige biometrische Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Die Einführung der neuen Identitätskarte ist per Ende 2026 geplant. Deren Bezug wird freiwillig sein.
Organisatorische und technische Anpassungen
Die Einführung der künftigen biometrischen Identitätskarte bedingt gewisse organisatorische Anpassungen. Namentlich wird diese ausschliesslich bei den für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen zuständigen kantonalen Stellen erhältlich sein.
Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip – dies auf Vorschlag einer Arbeitsgruppe, in welcher der Bund, der Preisüberwacher und die Kantone vertreten sind.
Mit der Revision der betreffenden Verordnungen können ausserdem die technischen Anpassungen vorgenommen werden, die für die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte erforderlich sind. Zugleich werden einige Begriffe präzisiert. So wird zum Beispiel der heutige Begriff «provisorischer Pass» durch «Notpass» ersetzt und damit an die internationale Terminologie angeglichen.
Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen dauert bis zum 28. Februar 2026.
Reisen ohne Einschränkung und freie Wahl der Identitätskarte
Die EU-Länder stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend. In Kantonen, in denen die Gemeinden ermächtigt sind, nicht biometrische Identitätskarten auszustellen, kann eine solche auch weiterhin dort beantragt werden.
Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Video zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.


