Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates lehnt die Neutralitätsinitiative der SVP mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Wie die APK-S in ihrer Medienmitteilung von heute festhält, folgt damit den Empfehlungen des Bundesrates. Die Initiative der Schweizerischen Volkspartei SVP soll ohne direkten Gegenentwurf dem Souverän zur Abstimmung vorgelegt werden. In der Begründung ihres Entscheides schreibt die Aussenpolitische Kommission der Kleinen Kammer, dass die Definition der SVP zu starr ausfällt und daher den aussenpolitischen Handlungsspielraum allzu sehr einengen würde.
Neutralitätsinitiative: APK-S beantragt, Initiative der SVP ohne direkten Gegenentwurf abzulehnen
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat ihre Arbeiten zur Neutralitätsinitiative (24.092) abgeschlossen. Ein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf wurde mit 7 zu 6 Stimmen abgelehnt. Die APK-S hat anschliessend mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie folgt damit der Empfehlung, die der Bundesrat Ende November 2024 an die eidgenössischen Räte richtete.
Die Volksinitiative 24.092 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», die, von der Schweizerischen Volkspartei SVP lanciert, am 11. April 2024 eingereicht wurde, verlangt, dass eine Definition der Neutralität in die Bundesverfassung aufgenommen wird. Die APK-S beantragt dem Ständerat, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit verlangt, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, und eine zweite Minderheit spricht sich für die Annahme der Initiative aus.
Bloss eine Minderheit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats wollte die Neutralität in der Verfassung festschreiben
Die Mehrheit hält es nicht für notwendig, die Neutralitätspraxis zu ändern, und ist der Meinung, dass eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben überaus wichtig ist, insbesondere im aktuellen internationalen Kontext. Sie ist der Auffassung, dass die Aufnahme einer starren Definition der Neutralität in die Verfassung nicht im Interesse der Schweiz liegt und deren aussenpolitischen Handlungsspielraum schmälern würde. In den Augen der Mehrheit käme die Annahme der Initiative einer Abkehr von der flexiblen Handhabe der Neutralität, die für die Wahrung der Schweizer Interessen zentral ist und sich bewährt hat, gleich. Die Mehrheit betont, dass die seit 175 Jahren geltende Neutralitätspraxis kein Selbstzweck, sondern ein aussenpolitisches Instrument ist.
Die Minderheit, welche die Annahme der Initiative unterstützt, hält es hingegen für notwendig, die Neutralität in der Verfassung zu definieren, da es für die Neutralität so eine klarere und stabilere Rechtsgrundlage gäbe und die Schweiz damit aussenpolitisch verlässlicher wäre.
In den Augen der Minderheit, die sich für einen direkten Gegenentwurf ausspricht, sollte die Neutralität in der Verfassung definiert werden, weil so einerseits die Bevölkerung die Möglichkeit hätte, differenziert über eine Fassung abzustimmen, die der aktuellen Praxis entspricht, und andererseits das Parlament damit zeigen würde, dass es dem Anliegen der Initiative Rechnung trägt.
Mehr Infos zur Neutralitätsinitiative, die von einer breiten bürgerlichen Phalanx unterstützt wird, finden Sie unter dem folgenden Link: https://neutralitaet-ja.ch/
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat sich darüber hinaus mit weiteren Themen befasst …
Humanitäre Lage in Gaza
Die APK-S ist über das Einfrieren und die Kürzungen der Mittel für die US-Behörde für internationale Entwicklungszusammenarbeit (USAID) informiert worden. Sie konnte ermessen, welch schwerwiegende Folgen dies für die laufenden Programme, die Partner der Behörde und das internationale Genf hat. Zudem hat die Kommission die katastrophale humanitäre Lage in Gaza und die Hindernisse für die Verteilung der Nothilfe thematisiert. Sie hat Kenntnis genommen von den Bestrebungen, Israel an seine Verpflichtungen zu erinnern, die es als Besatzungsmacht zu erfüllen hat. Ferner hat sich die Kommission eingehend mit dem Status der «Gaza Humanitarian Foundation» (GHF) beschäftigt. Sie hat sich mit den Anzeigen befasst, die Trail International, eine Organisation, die gegen die Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechen kämpft, bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) und beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eingereicht hatte.
Europapolitik
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom formellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU, die am 21. Mai zur Paraphierung der Abkommen des Pakets Schweiz–EU geführt hatten, sowie von den nächsten Schritten auf nationaler Ebene, d. h. namentlich dem Beschluss des Bundesrates betreffend die Genehmigung der Abkommen sowie die Eröffnung der Vernehmlassung. Die APK-S liess sich über die Aktualisierung des Personenfreizügigkeitsabkommens und in diesem Zusammenhang über das vereinbarte Schutzdispositiv informieren, das über eine neue Schutzklausel umgesetzt werden soll. Ebenfalls zur Sprache kamen die Umsetzung des geplanten Stromabkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie die Massnahmen des Bundesrates zur Stärkung des Lohnschutzes.
Im Weiteren hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, die Beratung der von Ständerat Matthias Michel eingereichten Motion 24.4192 «Vertrauen schaffen in die Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU» auszusetzen, bis der Nationalrat über die gleichlautende Motion 24.3898 von Nationalrat Hans-Peter Portmann befunden hat. Letztere ist von der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden.
Aussenwirtschaftspolitik
Die APK-S hat Kenntnis genommen von den jüngsten zollpolitischen Ankündigungen und Beschlüssen der USA. Sie hat sich von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, darüber orientieren lassen, wie der Bundesrat die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ausbauen will und welche Massnahmen die EU als Reaktion auf die US-Zölle ergriffen hat. Ferner hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die US-Exportbeschränkungen für KI-Chips, die auch die Schweiz betroffen hätten, vor Kurzem aufgehoben worden sind.
Weitere Beschlüsse
Die APK-S beantragt ihrem Rat einhellig (mit 11 zu 0 Stimmen), die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte Motion 24.3822 «Die China-Strategie muss verlängert werden!» anzunehmen.
* Medienmitteilung APK-S