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Ab dem 1. Januar 2026 werden Vandale-Akte im Kanton Zürich den Chaoten in Rechnung gestellt. (Bild: ProudMag.com)

Anti-Chaoten-Initiative wird per 1. Januar 2026 umgesetzt

Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Polizeigesetzes zur Umsetzung des Gegenvorschlags zur «Anti-Chaoten-Initiative» tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung hat der Regierungsrat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Diese regelt die Grundsätze der Kostenauferlegung durch die Polizei. Mit klarem Mehr haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 den Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» angenommen. Zur Umsetzung des Volksentscheids brauchte es eine Änderung des kantonalen Polizeigesetzes. Die SVP des Kantons Zürich feiert ihren Erfolg.

Anti-Chaoten-Initiative wird umgesetzt – Wer Chaos verursacht, soll zahlen

Die SVP des Kantons Zürich begrüsst, dass die neue Regelung zur Kostenüberwälzung bei ausserordentlichen Polizeieinsätzen per 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Damit werden künftig jene zur Verantwortung gezogen, die vorsätzlich für Unruhe, Vandalismus oder Blockaden sorgen – ein gerechter und längst fälliger Schritt hin zu mehr Ordnung und Eigenverantwortung.

Für Kantonsrätin Anita Borer ist klar: «Chaoten haben in unserer Demokratie nichts verloren. Wer Chaos verursacht, soll die Rechnung bezahlen – nicht die anständige Bevölkerung. Damit wird der klare Volkswille umgesetzt: Wer vorsätzlich randaliert oder die öffentliche Ordnung stört, wie es zum Beispiel jeweils an den nicht bewilligten Nachdemos am 1. Mai der Fall ist, soll auch konsequent dafür zur Rechenschaft gezogen werden.»

Der Präsident der SVP Zürich begrüsst die klaren Verhältnisse

Mit dieser Inkraftsetzung wird der Volksentscheid vom März 2024 umgesetzt, bei dem die Zürcherinnen und Zürcher mit deutlichem Mehr das Verursacherprinzip bejahten. Für die SVP war und ist klar: Nicht die Steuerzahlenden, sondern die Täter sollen für ausserordentliche Polizeieinsätze aufkommen.

Domenik Ledergerber, Kantonsrat und Präsident der SVP des Kantons Zürich, deutlich: «Es ist richtig, dass der Kanton endlich klare Verhältnisse schafft. Es ist nur gerecht, dass nicht länger die Allgemeinheit für das Verhalten einiger weniger Extremisten aufkommen muss. Das stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in einen fairen Rechtsstaat.»

Der Regierungsrat hat gleichzeitig eine neue Gebührenverordnung verabschiedet, welche die Grundlage für die Kostenverlegung präzisiert. Damit wird auch einem jüngsten Bundesgerichtsurteil Rechnung getragen, in dem ein Klimaaktivist trotz eines erheblichen Polizeieinsatzes nicht für die Kosten aufkommen musste. Solche Fälle zeigen, wie wichtig klare gesetzliche Vorgaben sind, um Lücken in Zukunft zu verhindern.

Mit dem Gesetz wird eine Forderung der SVP wird erfüllt

Tobias Weidmann, Fraktionspräsident der SVP im Zürcher Kantonsrat, zeigt sich zufrieden über die Umsetzung: «Die Bevölkerung erwartet, dass Recht und Ordnung gelten – ohne Ausnahmen. Die neue Regelung sorgt endlich dafür, dass Chaoten und Aktivisten nicht länger auf Kosten der Allgemeinheit handeln können und die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen. Es braucht Konsequenz in der Anwendung – auch angesichts von immer wieder eskalierenden Demonstrationen wie zuletzt an der Pro-Palästina-Demo in Bern.»

Mit der Inkraftsetzung der neuen Regelung wird eine zentrale sicherheitspolitische Forderung der SVP des Kantons Zürich Realität. Die Partei wird den Vollzug konstruktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass der Entscheid der Zürcher Bevölkerung in der Praxis zielstrebig, transparent und unbürokratisch umgesetzt wird.